Ortsrecht

Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Stadt funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten - von der Abfallbeseitigung bis hin zum Winterdienst - durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. All diese Regelungen bezeichnet man als Ortsrecht.

Das gesamte Kiersper Ortsrecht finden Sie hier.

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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Ortsrecht.php <p>Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Stadt funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.<br /><br />Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten - von der Abfallbeseitigung bis hin zum Winterdienst - durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. All diese Regelungen bezeichnet man als Ortsrecht.<br /><br />Das gesamte Kiersper Ortsrecht finden Sie <a title="Link zum Ortsrecht" href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern">hier</a>.</p> <p>Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Stadt funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.<br /><br />Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten - von der Abfallbeseitigung bis hin zum Winterdienst - durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. All diese Regelungen bezeichnet man als Ortsrecht.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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