Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung ist erforderlich.
Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:
Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis (bzw. Kinderreisepass) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.
Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.de
Bitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.
Sobald die Bundesdruckerei den Ausweis fertig gestellt hat, erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihren neuen Personalausweis beim Bürgerbüro abholen können. Sollten sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen können, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf der Homepage www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises finden Sie hier.
Für Ihren Antrag wird benötigt:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen. Sollte sofort ein Personalausweis benötigt werden, so kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser gilt maximal drei Monate und wird im Bürgerbüro ausgestellt.
Da der neue Ausweis mehr Funktionen hat als der vorherige, gibt es noch weitere Gebührenregelungen.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
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02359/661-135
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