Die Aufstellung oder Anbringung von Plakaten auf öffentlichen Verkehrsflächen z. B. zur Ankündigung von Veranstaltungen ist nur mit einer Sondernutzungserlaubnis zulässig.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungs- erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Nähere Einzelheiten insbesondere die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Sondernutzungssatzung. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei der angegebenen Mitarbeiterin.
Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!