Wer eine Gewerbetätigkeit nicht in einem stehenden Gewerbe (z.B. Ladenlokal, Büro oder ähnlich) ausübt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Reisegewerbe ist unter anderem:
Die Beantragung kann online oder persönlich erfolgen.
Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt aufzunehmen.
Sachbearbeiterin
02359/661-132
02359/661-199
l.rempel@kierspe.de
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