Rundfunkgebührenbefreiung
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen.
Informationen finden Sie auf der Homepage des Rundfunkbeitrages.
Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Grundsicherungs-, Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II Bescheid
- Schwerbehindertenausweis
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Rundfunkgebuehrenbefreiung.php
<p>Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen.<br /><br />Informationen finden Sie auf der <a title="zur Homepage des Rundfunkbeitrages" href="http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html" target="_blank" class="extern">Homepage des Rundfunkbeitrages.</a><br /><br />Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter.</p>
<p>Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen. </p>
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BürgerbüroSpringerweg2158566Kierspe
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02359/661-134
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