Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule kommen, können die Fahrkosten erstattet bekommen. Die Stadt Kierspe übernimmt als Schulträger die Schülerfahrkosten, die anfallen würden, wenn man die nächstgelegene städtische Schule der entsprechenden Schulform besuchte. In der Regel bekommen die Schüler/innen Schulwegjahreskarten. Diese werden bereits im Rahmen der Schulanmeldung beantragt.
Der Schulweg ist übrigens der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der nächstgelegenen Schule des entsprechenden Schultyps. Einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler und Schülerinnen in NRW bei Schulwegen folgender Länge:
Sachbearbeiterin
02359 / 661-143
02359 / 661-199
p.koch@kierspe.de
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