Sportförderung
Die Stadt Kierspe fördert in Anerkennung der erzieherischen, sozialen und gesundheitlichen Bedeutung den Sport im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.
Zur Sportförderung gehört zum einen, dass den Sportvereinen städtische Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen werden den Vereinen Zuschüsse zum Bau, Umbau oder der Sanierung vereinseigener Anlagen gewährt.
Die städtische Sportförderung erfolgt nach den Maßgaben der Sportförderrichtlinien der Stadt Kierspe. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Kierspe finden Sie im Ortsrecht.
Vereine,
die eine Sportanlage neu bauen, erwerben, umbauen oder sanieren wollen
und hierfür einen Zuschuss der Stadt erhalten möchten, müssen
rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einen Antrag bei der
Stadt Kierspe stellen. Die Anträge müssen bis zum 01.03. eines Jahres
eingehen, wenn eine Förderung im laufenden Jahr erfolgen soll. Der
Sport- und Jugendausschuss entscheidet über die Anträge.
Der Antrag auf Zuwendung ist schriftlich an die Stadt Kierspe, Der Bürgermeister, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu richten.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sportfoerderung.php
<p>Die Stadt Kierspe fördert in Anerkennung der erzieherischen, sozialen und gesundheitlichen Bedeutung den Sport im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.<br /><br />Zur Sportförderung gehört zum einen, dass den Sportvereinen städtische Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen werden den Vereinen Zuschüsse zum Bau, Umbau oder der Sanierung vereinseigener Anlagen gewährt.<br /><br />Die städtische Sportförderung erfolgt nach den Maßgaben der Sportförderrichtlinien der Stadt Kierspe. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Kierspe finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern" title="zum Ortsrecht">Ortsrecht</a>. <br /><br />Vereine,
die eine Sportanlage neu bauen, erwerben, umbauen oder sanieren wollen
und hierfür einen Zuschuss der Stadt erhalten möchten, müssen
rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einen Antrag bei der
Stadt Kierspe stellen. Die Anträge müssen bis zum 01.03. eines Jahres
eingehen, wenn eine Förderung im laufenden Jahr erfolgen soll. Der
Sport- und Jugendausschuss entscheidet über die Anträge.<br /><br />Der Antrag auf Zuwendung ist schriftlich an die Stadt Kierspe, Der Bürgermeister, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu richten. </p>
<p>Die Stadt Kierspe fördert in Anerkennung der erzieherischen, sozialen und gesundheitlichen Bedeutung den Sport im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.<br /><br />Zur Sportförderung gehört zum einen, dass den Sportvereinen städtische Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen werden den Vereinen Zuschüsse zum Bau, Umbau oder der Sanierung vereinseigener Anlagen gewährt. </p>
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Zentrale VerwaltungSpringerweg2158566Kierspe
Frau
Liane
Schindel
14
02359/661-117
02359/661-199
l.schindel@kierspe.de
Frau
Nelli
Tide
19
02359/661-144
02359/661-199
n.tide@kierspe.de