Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Standesbeamtin
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
Standesbeamtin
02359 / 661-136
02359 / 661-199
u.luettgenau@kierspe.de
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