Sterbefallanzeige
Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Kosten
- Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.
- 10,00 € Sterbeurkunde
- 5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde
- Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php
<p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p>
<p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p>
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<p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei </li></ul>
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<p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p>
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StandesamtSpringerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
Frau
Sabine
Hackemann
43
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
Frau
Natascha
Loskand
43
02359/661-136
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n.loskand@kierspe.de