Sterbefallanzeige

Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt. 

Kosten

  • Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.
  • 10,00 € Sterbeurkunde
  • 5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde
  • Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei 

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Sterbefallanzeige.php <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.<br /><br />Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch den Bestatter.</p> <p>Der Tod einer Person muss vom Standesamt beurkundet werden.</p> <p>&#160;</p> <p></p><ul><li>Die Anzeige des Sterbefalls ist gebührenfrei.</li><li>10,00 € Sterbeurkunde</li><li>5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde</li><li>Urkunden für die Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse sind gebührenfrei&#160;</li></ul>
Standesamt
Springerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
Frau Sabine Hackemann 43
02359 / 661-136
02359 / 661-199
s.hackemann@kierspe.de
Frau Natascha Loskand 43
02359/661-136
02359/661-199
n.loskand@kierspe.de
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook