Straßen und Wege unterliegen durch ständigen Gebrauch einer Abnutzung. Muss eine Straße erneuert werden oder wird sie so um- oder ausgebaut, dass der Verkehr besser abgewickelt werden kann, (z. B. durch die zusätzliche Anlegung von Parksteifen), ist die Gemeinde aufgrund des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Anlieger der durch die Anlage erschlossener Grundstücke anteilmäßig an den Kosten für den Straßenausbau der Um- oder Ausbaumaßnahmen zu beteiligen.
Wie der Aufwand umgelegt wird, hat die Stadt Kierspe in ihrer Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen geregelt.
Die Kosten für die regelmäßig anfallenden Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen werden vollständig von der Gemeinde getragen.
Sachgebietsleiter
02359/661-170
02359/661-199
h.heidemann@kierspe.de
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