Straßenbaubeiträge

Straßen und Wege unterliegen durch ständigen Gebrauch einer Abnutzung. Muss eine Straße erneuert werden oder wird sie so um- oder ausgebaut, dass der Verkehr besser abgewickelt werden kann, (z. B. durch die zusätzliche Anlegung von Parksteifen), ist die Gemeinde aufgrund des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Anlieger der durch die Anlage erschlossener Grundstücke anteilmäßig an den Kosten für den Straßenausbau der Um- oder Ausbaumaßnahmen zu beteiligen.

Kosten

Wie der Aufwand umgelegt wird, hat die Stadt Kierspe in ihrer Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen geregelt.

Die Kosten für die regelmäßig anfallenden Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen werden vollständig von der Gemeinde getragen. 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenbaubeitraege.php <p>Straßen und Wege unterliegen durch ständigen Gebrauch einer Abnutzung. Muss eine Straße erneuert werden oder wird sie so um- oder ausgebaut, dass der Verkehr besser abgewickelt werden kann, (z. B. durch die zusätzliche Anlegung von Parksteifen), ist die Gemeinde aufgrund des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Anlieger der durch die Anlage erschlossener Grundstücke anteilmäßig an den Kosten für den Straßenausbau der Um- oder Ausbaumaßnahmen zu beteiligen.<br /></p> <p>Straßenbaubeiträge erhebt die Stadt von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Diese Beiträge fallen an, wenn in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Straßenentwässerung oder die Straßenbeleuchtung erneuert oder verbessert werden muss.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>Wie der Aufwand umgelegt wird, hat die Stadt Kierspe in ihrer Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen geregelt. <br /><br />Die Kosten für die regelmäßig anfallenden Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen werden vollständig von der Gemeinde getragen.&#160;</p>
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