Straßenunterhaltung

Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.

Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden, Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt für gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an gemeindlichen Grundstücken sowie die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze. Hierzu gehört natürlich auch der Winterdienst.

Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im Ortsrecht unter der Nummer 7-7.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenunterhaltung.php <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der <a href="https://www.strassen.nrw.de/" class="extern" title="zur Homepage des Landesbetriebs Straßen NRW" target="_blank">Landesbetrieb Straßen NRW</a> zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.<br /><br />Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden, Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt für gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an gemeindlichen Grundstücken sowie die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze. Hierzu gehört natürlich auch der Winterdienst.<br /><br />Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern" title="zum Ortsrecht">Ortsrecht</a> unter der Nummer 7-7. <br /></p> <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenunterhaltung.php <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der <a href="https://www.strassen.nrw.de/" class="extern" title="zur Homepage des Landesbetriebs Straßen NRW" target="_blank">Landesbetrieb Straßen NRW</a> zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.<br /><br />Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden, Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt für gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an gemeindlichen Grundstücken sowie die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze. Hierzu gehört natürlich auch der Winterdienst.<br /><br />Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern" title="zum Ortsrecht">Ortsrecht</a> unter der Nummer 7-7. <br /></p> <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenunterhaltung.php <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der <a href="https://www.strassen.nrw.de/" class="extern" title="zur Homepage des Landesbetriebs Straßen NRW" target="_blank">Landesbetrieb Straßen NRW</a> zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.<br /><br />Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden, Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt für gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an gemeindlichen Grundstücken sowie die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze. Hierzu gehört natürlich auch der Winterdienst.<br /><br />Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern" title="zum Ortsrecht">Ortsrecht</a> unter der Nummer 7-7. <br /></p> <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Strassenunterhaltung.php <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der <a href="https://www.strassen.nrw.de/" class="extern" title="zur Homepage des Landesbetriebs Straßen NRW" target="_blank">Landesbetrieb Straßen NRW</a> zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.<br /><br />Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beseitigung von Straßenschäden, Kontrolle und Reinigung der Straßeneinläufe, Grünschnitt für gemeindeeigene Grundstücke an Straßenrändern, Instandhaltung der gemeindlichen Treppenanlagen, Bepflanzungen von Straßenbegleitgrün, Instandsetzung und Erneuerung von Zäunen an gemeindlichen Grundstücken sowie die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze. Hierzu gehört natürlich auch der Winterdienst.<br /><br />Über Art und Umfang können Sie sich in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informieren. Hier erfahren Sie auch die zurzeit geltenden Gebührensätze, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst festgesetzt wurden. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php" class="intern" title="zum Ortsrecht">Ortsrecht</a> unter der Nummer 7-7. <br /></p> <p>Im Gemeindegebiet wird unterschieden zwischen Bundes-, Land-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für die Unterhaltung der Fahrbahnen der übergeordneten Straßen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Für die gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrten an Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist die Stadt Kierspe Ansprechpartner.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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