Stundung von kommunalen Abgaben
Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen erfahren Sie in diesem Merkblatt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Finanzverwaltung.
Benötigte Unterlagen
Eine Stundung kann nur auf schriftlichen Antrag und nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Stundung-von-kommunalen-Abgaben.php
<p>Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen erfahren Sie in diesem <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/haushalt/M_E_R_K_B_L_A_T_T_Stundungen.pdf" class="pdf" title="zum Merkblatt über Stundungen" target="_blank">Merkblatt</a>.<br /><br />Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Finanzverwaltung.<br /></p>
<p>Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. </p>
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