Stundung von kommunalen Abgaben

Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Finanzverwaltung.

Benötigte Unterlagen

Eine Stundung kann nur auf schriftlichen Antrag und nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden.  

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Stundung-von-kommunalen-Abgaben.php <p>Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen erfahren Sie in diesem <a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/haushalt/M_E_R_K_B_L_A_T_T_Stundungen.pdf" class="pdf" title="zum Merkblatt über Stundungen" target="_blank">Merkblatt</a>.<br /><br />Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen in der Finanzverwaltung.<br /></p> <p>Sie haben einen Gebührenbescheid über kommunale Abgaben z. B. Grundbesitzabgaben von der Stadt erhalten und wissen im Moment nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Dann gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Stundung.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p><br /></p>
Finanzen
Springerweg2158566Kierspe
Frau Vanessa Krause 23
02359/661-123
02359/661-199
v.krause@kierspe.de
Frau Kerstin Steinhaus-Derksen 21
02359 / 661-124
02359 / 661-199
k.steinhaus-derksen@kierspe.de
Webcam

Werfen Sie einen Blick in den VolmeFreizeitPark!

Facebook

Besuchen Sie die Stadt Kierspe auf Facebook