Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist es, die Verkehrssicherheit in der Stadt zu gewährleisten. Verwarngelder werden von den städtischen Außendienstmitarbeitern im Bereich des ruhenden Verkehrs bei Verkehrsverstößen ausgesprochen.
Bei allen Verstößen ist die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder in dem bundeseinheitlich geltenden Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der Verkehrsüberwachung.
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