Ummeldung in Kierspe
Wenn Sie im Stadtgebiet von Kierspe umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.
Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!
Benötigte Unterlagen
Für die Ummeldung benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass und die Ausweisdokumente Ihrer Familie
- den jeweiligen Vordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- die Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Ummeldung-in-Kierspe.php
<p>Wenn Sie im Stadtgebiet von Kierspe umziehen, müssen Sie sich <strong>innerhalb von zwei Wochen</strong> nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.</p>
<p>Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.</p>
<p>Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.</p>
<p>Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.<br /><br /><strong>Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!</strong></p>
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<p>Wenn Sie im Stadtgebiet von Kierspe umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.<br /><br />Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.</p>
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<p>Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.</p>
<p>Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.</p>
<p>Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.<br /><br /><strong>Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!</strong></p>
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<p>Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.</p>
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<p>Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.<br /><br /><strong>Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!</strong></p>
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<p>Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.<br /><br /><strong>Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!</strong></p>
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<p>Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.</p>
<p>Vordrucke zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unten unter Dokumente.<br /><br /><strong>Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zwingend erforderlich ist. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend!</strong></p>
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<p>Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.</p>
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