Die Stadtkasse ist für steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständig.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa der Erteilung öffentlicher Aufträge der Erteilung einer Gaststättenkonzession, oder
der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Bei der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine
Bestätigung, dass bei der Stadt Kierspe keine Steuerrückstände bestehen (Gewerbesteuer, Grundsteuer etc).
Der Wohn- oder Firmensitz muss sich in der Stadt Kierspe befinden.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder per Mail beantragen.
(bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen)
Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird, schriftliche Vollmacht.
(nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.
Die Gebühren sind per Vorauskasse zu entrichten.
Kassenleiterin
02359 / 661-190
02359 / 661-199
a.hartmann@kierspe.de
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