Unterhaltssicherung für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst
Anträge zur Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden/ Reservisten bedeutet dieser einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei freiwilligen Wehrdienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die ihren freiwilligen Wehrdienst ableisten und ggf. deren Familienangehörige
- Personen, die eine Wehrübung ableisten
Anträge auf USG-Leistungen richten Sie bitte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat I 2.3.7, Füllenbachstraße 8 in 40474 Düsseldorf. Telefonisch ist das BAPersBW Düsseldorf unter 0211/959-0 erreichbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Unterhaltssicherung-fuer-Reservistendienst-und-freiwilligen-Wehrdienst.php
<p>Anträge zur Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden/ Reservisten bedeutet dieser einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei freiwilligen Wehrdienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.<br /><br />Anspruchsberechtigt sind:</p><ul><li>Personen, die ihren freiwilligen Wehrdienst ableisten und ggf. deren Familienangehörige</li><li>Personen, die eine Wehrübung ableisten</li></ul>
<p><br />Anträge auf USG-Leistungen richten Sie bitte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat I 2.3.7, Füllenbachstraße 8 in 40474 Düsseldorf. Telefonisch ist das BAPersBW Düsseldorf unter <a href="tel:0211959-0" class="phone" title="0211/959-0">0211/959-0</a> erreichbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt.<br /><br />Weitere Informationen finden Sie <a target="_blank" title="weitere Informationen über die Unterhaltssicherung für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst" class="extern" href="http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/unterhsicherung/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQsyMXAwcAxydPE3dXI3cLQz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFvoh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAMYlSEg!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GO4">hier</a>.</p>
<p>Anträge zur Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden/ Reservisten bedeutet dieser eine Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei freiwilligen Wehrdienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen. </p>
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