Anträge zur Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden/ Reservisten bedeutet dieser eine Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei freiwilligen Wehrdienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.
Anspruchsberechtigt sind:
Anträge auf USG-Leistungen richten Sie bitte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat I 2.3.7, Füllenbachstraße 8 in 40474 Düsseldorf. Telefonisch ist das BAPersBW Düsseldorf unter 0211/959-0 erreichbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt.
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