Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des. 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort beim Bürgerbüro der Stadt Kierspe ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Erstuntersuchung:
    Personal- oder Kinderausweis oder Reisepass
  • Nachuntersuchung:
    zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass und seit wann ein Beschäftigungsverhältnis besteht 

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Untersuchungsberechtigungsschein.php <p>Jugendliche, die vor Vollendung des. 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.<br /><br />Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.<br /><br />Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort beim Bürgerbüro der Stadt Kierspe ausgestellt.</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Untersuchungsberechtigungsschein.php <p>Jugendliche, die vor Vollendung des. 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.<br /><br />Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.<br /><br />Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort beim Bürgerbüro der Stadt Kierspe ausgestellt.</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
Bürgerbüro
Springerweg2158566Kierspe
Frau Melanie Bilke Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau Anja Fülber Foyer
02359/661-134
02359/661-199
buergerbuero@kierspe.de
Frau Martina Marks Foyer
02359/661-134
02359/661-199
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Frau Melanie Oster Foyer
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02359/661-199
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