Jugendliche, die vor Vollendung des. 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich, soweit der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort beim Bürgerbüro der Stadt Kierspe ausgestellt.
Sachbearbeiterin
02359/661-134
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