Vaterschaftsanerkennung
Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.
Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Vaterschaftsanerkennung.php
<p>Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.<br /><br />Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.<br /></p>
<p>Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.<br /><br />Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden. </p>
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<p>Ein Vater kann die Vaterschaft zu einem Kind nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.<br /><br />Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden. </p>
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StandesamtSpringerweg2158566Kierspe
standesamt@kierspe.de
Frau
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Hackemann
43
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