Veranstaltungsgenehmigungen
Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung.
Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Sachgebiet Ordnung & Umwelt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Diese Veranstaltungsgenehmigungen enthalten Auflagen, wie beispielsweise
- Gestattung zur vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft,
- Sondernutzungserlaubnis,
- Ausnahmegenehmigung nach LimschG
die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.
Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das etwaige Aufstellen einer Beschilderung sowie das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Veranstaltungsgenehmigungen.php
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung.<br /><br />Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Sachgebiet Ordnung & Umwelt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Diese Veranstaltungsgenehmigungen enthalten Auflagen, wie beispielsweise<br /></p><ul><li>Gestattung zur vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft,</li><li>Sondernutzungserlaubnis, <br /></li><li>Ausnahmegenehmigung nach LimschG<br /></li></ul><p>die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.<br /><br />Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das etwaige Aufstellen einer Beschilderung sowie das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.</p>
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung. </p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Veranstaltungsgenehmigungen.php
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung.<br /><br />Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Sachgebiet Ordnung & Umwelt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Diese Veranstaltungsgenehmigungen enthalten Auflagen, wie beispielsweise<br /></p><ul><li>Gestattung zur vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft,</li><li>Sondernutzungserlaubnis, <br /></li><li>Ausnahmegenehmigung nach LimschG<br /></li></ul><p>die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.<br /><br />Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das etwaige Aufstellen einer Beschilderung sowie das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.</p>
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung. </p>
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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Veranstaltungsgenehmigungen.php
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung.<br /><br />Zentraler Ansprechpartner dafür ist das Sachgebiet Ordnung & Umwelt. Es berät die Veranstalter über alle Anforderungen, gibt Auskunft über die notwendigen Unterlagen, koordiniert die Beteiligung der anderen städtischen Dienststellen und erteilt die Genehmigungen. Diese Veranstaltungsgenehmigungen enthalten Auflagen, wie beispielsweise<br /></p><ul><li>Gestattung zur vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft,</li><li>Sondernutzungserlaubnis, <br /></li><li>Ausnahmegenehmigung nach LimschG<br /></li></ul><p>die sicherstellen sollen, dass die Veranstaltungen gefahren- und störungsfrei ablaufen.<br /><br />Dazu gehören auch die nötigen Verkehrsregelungen. Alle anfallenden Kosten für das etwaige Aufstellen einer Beschilderung sowie das eventuelle Erstellen eines Verkehrszeichenplanes gehen zu Lasten des Veranstalters. Sofern gaststättenrechtliche Erlaubnisse benötigt werden, ist auch hierfür mit einer Gebühr zu rechnen.</p>
<p>Wer Veranstaltungen im öffentlichen Raum - zum Beispiel Konzerte unter freiem Himmel, Straßenfeste, Sport-Events, Festumzüge - durchführen will, braucht dazu eine Veranstaltungsgenehmigung. </p>
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