Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden.
Die zu zahlende Steuer entnehmen Sie bitte der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlende Steuer bei der angegebenen Mitarbeiterin.
Sachbearbeiterin
02359/661-123
02359/661-199
v.lingnau@kierspe.de
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