Wettbürosteuer

Seit dem 22.02.2018 erhebt die Stadt Kierspe eine Wettbürosteuer. Der Besteuerungen unterliegen im Gebiet der Stadt Kierspe das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.Ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.

Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag.

Die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Kierspe finden Sie im Ortsrecht unter der Nummer 2-3.

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/Wettbuerosteuer.php <p>Seit dem 22.02.2018 erhebt die Stadt Kierspe eine Wettbürosteuer. Der Besteuerungen unterliegen im Gebiet der Stadt Kierspe das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.Ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.<br /><br />Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag.<br /><br />Die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Kierspe finden Sie im <a href="/de/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen.php#anchor_c944aecc_Tab-1-Ortsrecht---Satzungen" title="zum Kiersper Ortsrecht">Ortsrecht</a> unter der Nummer 2-3. <br /></p> <p>Seit dem 22.02.2018 erhebt die Stadt Kierspe eine Wettbürosteuer. Der Besteuerungen unterliegen im Gebiet der Stadt Kierspe das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o.Ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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