Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.
Die persönliche Beantragung ist beim Personalausweis und beim Reisepass zwingend notwendig.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Wochen.
für den Reisepass unter dem 24. Lebensjahr:
für den Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:
für den Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr:
für den Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr:
Da der neue Personalausweis mehr Funktionen hat als der vorherige, gibt es noch weitere Gebührenregelungen. Diese finden Sie unter dem Suchbegriff "Personalausweis".
Sachbearbeiterin
02359/661-134
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