Niederschlagswassergebühren

Niederschlagswassergebühren werden für die Einleitung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in den städtischen Kanal geleitet wird, erhoben.

Grundlage der Gebührenberechnung ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser "leitungsgebunden" oder "nicht leitungsgebunden" in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Dies können beispielsweise Dachflächen, Hofflächen, Garagenzufahrten und Terrassen sein.

Hierbei bedeutet "leitungsgebunden", dass Sie eine Fläche auf ihrem Grundstück über eine Leitung an den städtischen Kanal angeschlossen haben. Eine "nicht leitungsgebundene Zuleitung" ist z.B. dann gegeben, wenn die Fläche aufgrund ihres Gefälles Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuführt.

Die maßgeblichen Flächen werden bei Ihnen als Eigentümer des Grundstücks abgefragt. Bitte melden Sie rechtzeitig Veränderungen, damit diese in den Gebührenberechnungen berücksichtigt werden können.

Unmittelbare Auswirkung auf die Gebührenberechnung hat auch die Art der befestigten Fläche. Hier wird unterschieden in

  • wasserundurchlässige Befestigungen (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen),
  • teilweise wasserdurchlässige Befestigungen (z.B. Verbundsteine, Befestigungen auf sickerfähigem Untergrund) und
  • Gründächer.


Die Verwendung von teilweise wasserdurchlässigen Befestigungen wirkt sich positiv auf die von Ihnen zu entrichtende Niederschlagswassergebühr aus!

Rechtliche Grundlagen:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe

Kosten

Die Niederschlagswassergebühren werden mit den Grundbesitzabgaben erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung im Ortsrecht. 
Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter.

Sachgebiet

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/niederschlagswassergebueren.php <p>Niederschlagswassergebühren werden für die Einleitung von Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in den städtischen Kanal geleitet wird, erhoben.<br /><br />Grundlage der Gebührenberechnung ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser "leitungsgebunden" oder "nicht leitungsgebunden" in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Dies können beispielsweise Dachflächen, Hofflächen, Garagenzufahrten und Terrassen sein.<br /><br />Hierbei bedeutet "leitungsgebunden", dass Sie eine Fläche auf ihrem Grundstück über eine Leitung an den städtischen Kanal angeschlossen haben. Eine "nicht leitungsgebundene Zuleitung" ist z.B. dann gegeben, wenn die Fläche aufgrund ihres Gefälles Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuführt.<br /><br />Die maßgeblichen Flächen werden bei Ihnen als Eigentümer des Grundstücks abgefragt. Bitte melden Sie rechtzeitig Veränderungen, damit diese in den Gebührenberechnungen berücksichtigt werden können.<br /><br />Unmittelbare Auswirkung auf die Gebührenberechnung hat auch die Art der befestigten Fläche. Hier wird unterschieden in<br /><br /></p><ul><li>wasserundurchlässige Befestigungen (z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen),</li><li>teilweise wasserdurchlässige Befestigungen (z.B. Verbundsteine, Befestigungen auf sickerfähigem Untergrund) und</li><li>Gründächer.</li></ul><p><br />Die Verwendung von teilweise wasserdurchlässigen Befestigungen wirkt sich positiv auf die von Ihnen zu entrichtende Niederschlagswassergebühr aus!<br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen:</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/7-6-Beitrags-und-Gebuehrensatzung-zur-Entwaesserungssatzung.pdf" class="pdf" title="zur Satzung" target="_blank" >Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kierspe</a><br /><br /></p> <p>Abwassergebühren, die als Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben werden, sind für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und für Grundstücke, die über Grundstücksentwässerungsanlagen verfügen, zu entrichten.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>Die Niederschlagswassergebühren werden mit den Grundbesitzabgaben erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung im Ortsrecht.&#160; <br />Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter. <br /></p>
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