Ordnungsbehördliche Bestattungen

Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten.

Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung.

Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert. 

Zuständige Ansprechpersonen

 
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/ordnungsbehoerdliche-bestattungen.php <p>Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten. <br /><br />Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung. <br /><br />Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert.&#160;</p> <p>Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten.<br /><br />Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung.<br /><br />Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert. &#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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