Sonn- und Feiertagsschutz

Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen. Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.

Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.
 

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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/sonn-und-feiertagsschutz.php <p>Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen. Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.<br /><br />Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.<br />&#160;</p> <p>Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen. Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.<br /><br />Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
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