Stellplatzablösung
Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.
Kosten
Die Ablösung erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Kierspe. Die Höhe dieses Geldbetrages ist in der Stellplatzsatzung der Stadt Kierspe festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
Stellplatzsatzung der Stadt Kierspe
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/stellplatzabkoesung.php
<p>Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor. <br /></p>
<p>Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor. </p>
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<p>Die Ablösung erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Kierspe. Die Höhe dieses Geldbetrages ist in der Stellplatzsatzung der Stadt Kierspe festgelegt. <br /><br /><strong>Rechtliche Grundlagen</strong><br /><a href="/wAssets/docs/rat-verwaltung/ortsrecht-satzungen/6-6-Stellplatzsatzung.pdf" class="pdf" title="zur Stellplatzsatzung" target="_blank">Stellplatzsatzung der Stadt Kierspe</a></p>
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