Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.
Die Ablösung erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Kierspe. Die Höhe dieses Geldbetrages ist in der Stellplatzsatzung der Stadt Kierspe festgelegt. Erfragen Sie bitte den zu zahlenden Geldbetrag bei der angegebenen Mitarbeiterin.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-161
02359 / 661-199
s.angelsdorf@kierspe.de
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