Straßenaufbrüche
Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.
Die Fertigstellung des Aufbruchs ist gesondert mitzuteilen.
Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung und eine Fertigstellungsanzeige können nur noch online erfolgen. Alle Infos hierzu finden Sie hier.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/strassenaufbrueche.php
<p>Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.<br /><br />Die Fertigstellung des Aufbruchs ist gesondert mitzuteilen.<br /><br />Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung und eine Fertigstellungsanzeige können nur noch online erfolgen. Alle Infos hierzu <a href="/de/wirtschaft-arbeit/aufbrueche.php" class="extern" title="zur Seite Aufbruchgenehmigungen bei der Stadt Kierspe" target="_blank">finden Sie hier.</a></p>
<p>Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. </p>
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TiefbauSpringerweg2158566Kierspe
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