Straßenaufbrüche

Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.

Die Fertigstellung des Aufbruchs ist gesondert mitzuteilen.

Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung und eine Fertigstellungsanzeige können nur noch online erfolgen. Alle Infos hierzu finden Sie hier.

Sachgebiet

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https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/strassenaufbrueche.php <p>Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.<br /><br />Die Fertigstellung des Aufbruchs ist gesondert mitzuteilen.<br /><br />Ein Antrag auf Aufbruchgenehmigung und eine Fertigstellungsanzeige können nur noch online erfolgen.&#160;Alle Infos hierzu <a href="/de/wirtschaft-arbeit/aufbrueche.php" class="extern" title="zur Seite Aufbruchgenehmigungen bei der Stadt Kierspe" target="_blank">finden Sie hier.</a></p> <p>Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln oder Kanalhausanschlüssen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich. Die Bauarbeiten dürfen nur durch zugelassene Straßen- und Tiefbauunternehmen ausgeführt werden.&#160;</p> <p>&#160;</p> <p>&#160;</p>
Tiefbau
Springerweg2158566Kierspe
Frau Anja Budde 34
02359 / 661-171
02359 / 661-199
a.budde@kierspe.de
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02359 / 661-178
02359 / 661-188
bauhof@kierspe.de
Frau Birgit Eschrich Bauhof
02359 / 661-177
02359 / 661-188
bauhof@kierspe.de
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