Urkunde - Ausstellung
Manchmal benötigt man für bestimmte Lebensereignisse eine Urkunde aus dem Register des Standesamtes, z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung, die Beantragung einer Sozialleistung oder zur Vorlage bei der Rentenversicherung. Dafür können Sie beim Standesamt der Stadt Kierspe eine Urkunde aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen. Wichtig ist, dass die Beurkundung auch beim Kiersper Standesamt erfolgt ist. Sind Sie z. B. in Lüdenscheid geboren, so müssen Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt der Stadt Lüdenscheid beantragen, haben Sie dagegen in Kierspe geheiratet, so erfolgt die Beantragung auch in Kierspe.
Folgende Urkunden können beantragt werden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- Eine Urkunde: 10,00 €.
- Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 €.
Zuständige Ansprechpersonen
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/urkunde-ausstellung.php
<p>Manchmal benötigt man für bestimmte Lebensereignisse eine Urkunde aus dem Register des Standesamtes, z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung, die Beantragung einer Sozialleistung oder zur Vorlage bei der Rentenversicherung. Dafür können Sie beim Standesamt der Stadt Kierspe eine Urkunde aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen. Wichtig ist, dass die Beurkundung auch beim Kiersper Standesamt erfolgt ist. Sind Sie z. B. in Lüdenscheid geboren, so müssen Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt der Stadt Lüdenscheid beantragen, haben Sie dagegen in Kierspe geheiratet, so erfolgt die Beantragung auch in Kierspe.<br /><br />Folgende Urkunden können beantragt werden:<br /></p><ul><li>Geburtsurkunden</li><li>Eheurkunden</li><li>Sterbeurkunden</li><li>Lebenspartnerschaftsurkunden</li><li>beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden<br /></li></ul><p><br />Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.<br /><br />Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. </p>
<p>Geburtsurkunden, Eheurkunden, ,Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden können aus den beim Kiersper Standesamt geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden.<br /></p>
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<ul><li>Eine Urkunde: 10,00 €.</li><li>Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 €. <br /></li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/urkunde-ausstellung.php
<p>Manchmal benötigt man für bestimmte Lebensereignisse eine Urkunde aus dem Register des Standesamtes, z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung, die Beantragung einer Sozialleistung oder zur Vorlage bei der Rentenversicherung. Dafür können Sie beim Standesamt der Stadt Kierspe eine Urkunde aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen. Wichtig ist, dass die Beurkundung auch beim Kiersper Standesamt erfolgt ist. Sind Sie z. B. in Lüdenscheid geboren, so müssen Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt der Stadt Lüdenscheid beantragen, haben Sie dagegen in Kierspe geheiratet, so erfolgt die Beantragung auch in Kierspe.<br /><br />Folgende Urkunden können beantragt werden:<br /></p><ul><li>Geburtsurkunden</li><li>Eheurkunden</li><li>Sterbeurkunden</li><li>Lebenspartnerschaftsurkunden</li><li>beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden<br /></li></ul><p><br />Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.<br /><br />Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. </p>
<p>Geburtsurkunden, Eheurkunden, ,Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden können aus den beim Kiersper Standesamt geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden.<br /></p>
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<ul><li>Eine Urkunde: 10,00 €.</li><li>Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 €. <br /></li></ul>
https://www.kierspe.de/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/urkunde-ausstellung.php
<p>Manchmal benötigt man für bestimmte Lebensereignisse eine Urkunde aus dem Register des Standesamtes, z. B. für die Anmeldung einer Eheschließung, die Beantragung einer Sozialleistung oder zur Vorlage bei der Rentenversicherung. Dafür können Sie beim Standesamt der Stadt Kierspe eine Urkunde aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen. Wichtig ist, dass die Beurkundung auch beim Kiersper Standesamt erfolgt ist. Sind Sie z. B. in Lüdenscheid geboren, so müssen Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt der Stadt Lüdenscheid beantragen, haben Sie dagegen in Kierspe geheiratet, so erfolgt die Beantragung auch in Kierspe.<br /><br />Folgende Urkunden können beantragt werden:<br /></p><ul><li>Geburtsurkunden</li><li>Eheurkunden</li><li>Sterbeurkunden</li><li>Lebenspartnerschaftsurkunden</li><li>beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden<br /></li></ul><p><br />Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.<br /><br />Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. </p>
<p>Geburtsurkunden, Eheurkunden, ,Sterbeurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden können aus den beim Kiersper Standesamt geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden.<br /></p>
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<ul><li>Eine Urkunde: 10,00 €.</li><li>Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird: 5,00 €. <br /></li></ul>