Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den erneuten Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der modifizierten Fassung gefasst.
„Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.“
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 08.03.2023 bis 11.04.2023
möglich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den erneuten Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und
4 (2) BauGB durchzuführen.
Dieser wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Bürger und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 05.10.2022-05.11.2022
möglich.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“, liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zur Einsicht aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 15.12.2022- 16.01.2023
möglich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9565/5 -49- „Gewerbegebiet Hauptstraße/Meienborn“ liegt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-161
02359 / 661-199
d.schrage@kierspe.de
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