Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 den Einleitungsbeschluss die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Danach wird das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ gemäß § 30 BauGB eingeleitet. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und
§ 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss des Rates vom 15.09.2015 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 06.07.2022- 10.08.2022
möglich.
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-161
02359 / 661-199
d.schrage@kierspe.de
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