Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Diese 7. Änderung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach §3 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Bürger und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit

vom 13.04.2022 bis zum 13.05.2022

möglich.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.

Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Weiterhin können Sie Ihre Stellungnahme über das Formular übermitteln.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise:

  1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die fristgemäße Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu beantragen.

    Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

  2. Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel in der Abwägung nach einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes unbeachtlich, es sei denn, sie werden innerhalb der Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

  3. Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
    Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 
 
 
 

Offenlegungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligten werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 
 
 
 

Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ mit Begründung als Satzung beschlossen.

Bekanntmachungsanordnung
Die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr.0167/7 -35- „An der Thingslinde“ tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden


montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

einsehbar.

Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.

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