Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Wolzenburg“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Kierspe, 28.09.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister
Satzung – Entwurf
der Stadt Kierspe
über die Bestimmungen der Grenzen
für Vorhaben in dem bebauten Außenbereich „Wolzenburg“
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Wolzenburg“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung für den bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 11. Februar 2022
möglich.
Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich Wolzenburg liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Cororavirus-Pandemie vor dem Betreten des Rathauses einen Termin mit dem Bauverwaltungs- und Planungsamt und achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: planung@kierspe.de vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung
Satzung für den bebauten Außenbereich „Wolzenburg“
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Für die bebaute Ortslage „Wolzenburg“ wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die Satzung der Stadt Kierspe über die Bestimmungen der Grenzen für Vorhaben in dem bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ (Außenbereichssatzung) beschlossen.
Satzung
der Stadt Kierspe über die Bestimmungen der Grenzen für Vorhabenin dem bebauten Außenbereich „Wolzenburg“
Aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), in den zurzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Kierspe in seiner Sitzung am 29.03.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand der Satzung
Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB können nach Maßgabe dieser Satzung und sonstigen baurechtlichen Bestimmungen Vorhaben im Sinne des § 3 dieser Satzung im Satzungsbereich zugelassen werden. Vorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung unterliegen weiterhin den Anforderungen des § 35 Abs. 2 BauGB (Außenbereich).
Im Satzungsgebiet bleibt die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB unberührt.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Begrenzung ist in dem als Anlage beigefügten Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
Zulässig ist die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Vorhaben, die Wohnzwecken dienen und die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, sind auch zulässig (§ 35 Abs. 6 Satz 2 BauGB).
§ 4 Festsetzungen
Im Satzungsbereich sind ein- bis zweigeschossige Häuser i. S. d. § 3 in ortsüblicher Bauweise zu errichten.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die Außenbereichssatzung für die Ortslage „Wolzenburg“ tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einsehbar.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung für den bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ mit Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-164
02359 / 661-199
c.aschekowsky@kierspe.de
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