Aufstellung einer Satzung nach § 171 d BauGB für den Bereich des Stadtumbaugebietes
„Rönsahl“
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 171 d BauGB für den Bereich des Stadtumbaugebietes „Rönsahl“ beschlossen.
Das Maßnahmengebiet zur Städtebauförderung wurde als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171 b Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt Kierspe am 30.11.2021 beschlossen. Gemäß § 171 b Abs. 3 BauGB i.V. mit § 137 BauGB ist die Planung mit den Betroffenen zu erörtern sowie gemäß § 171 b Abs. 3 BauGB i.V. mit § 139 BauGB die Mitwirkung und Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger durchzuführen.
Mittels der Satzung nach § 171 d BauGB soll das Stadtumbaugebiet gesichert werden.
Das maßgebliche Gebiet ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die mit dem Stadtumbaugebiet verbundene Satzung nach § 171 d BauGB und der Kartenausschnitt des maßgeblichen Gebietes wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten Bürger und Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innnerhalb eines Monats gebeten.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 07.02.2022 bis einschließlich 09.03.2022
möglich unter: www.kierspe.de (Wirtschaft & Arbeit > Bauleitplanverfahren).
Der Entwurf der Satzung für den Bereich des Stadtumbaugebietes „Rönsahl liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie aufgrund der Cororavirus-Pandemie vor dem Betreten des Rathauses einen Termin mit dem Bauverwaltungs- und Planungsamt und achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Kierspe, 24.01.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister
Bekanntmachung
Aufstellung einer Satzung nach § 171 d BauGB für den Bereich
des Stadtumbaugebietes
„Rönsahl“;
Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Beschluss gefasst, die Satzung nach § 171 d BauGB für den Bereich des Stadtumbaugebietes „Rönsahl“ aufzustellen.
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung nach § 171 d BauGB für den Bereich des Stadtumbaugebietes „Rönsahl“, tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft und ist mit Begründung und Umweltbericht beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
einsehbar.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-161
02359 / 661-199
d.schrage@kierspe.de
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