Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die 2. Änderung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Satzungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 29.03.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“; mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
möglich.
Der Entwurf der Satzung liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum bei der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Für den Bereich „Zwischen vor dem Isern und Kirchstraße“ wird die 2. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen.
Sachbearbeiterin
02359 / 661-164
02359 / 661-199
c.aschekowsky@kierspe.de
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