Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“

Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Ti

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“ wird gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB eingeleitet. Grundlage ist der vom Vorhabenträger beantragte und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Begründung sowie des Durchführungsvertrages.

Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke Flur 40, Flurstück 270 und 760.

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch die Kölner Straße
Im Süden: durch die Dr.-Hans-Wernscheid-Straße
Im Westen: durch die Heerstraße
Im Osten: durch den Wendehammer

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit Begründung auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“ lag in der Zeit vom

07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019

öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit hatte jeder Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke, die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt werden, zu informieren.Es wurde Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 
 
 
 

Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kierspe hat am 09.04.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Nach Prüfung der zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“ vorgebrachten Anregungen werden diese aufgrund der Stellungnahmen zurückgewiesen.

Gemäß §§ 10 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der Fassung Der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 87 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit geltenden Fassungen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 26 „Fachmarkt Tierbedarf“ mit Begründung und Durchführungsvertrag als Satzung beschlossen.

 
 
 
 

Rechtskraft

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