Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“

Einleitungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“;

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von dem Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ein Durchführungsvertrag.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 284 der Flur 18 in der Gemarkung Kierspe. Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Die Kostentragung für das Bauleitplanverfahren durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“

Die Einsichtnahme des Planungskonzeptes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ ist in dem Zeitraum


vom 13.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023


im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

möglich.

Während des vorgenannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu dem Planungskonzept im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 24, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während oben genannter Dienststunden.

Kierspe, 03.04.2023


Olaf Stelse
Bürgermeister

 
 
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