Kierspe hat ein Spielstättenkonzept erarbeitet, das durch den Rat der Stadt am 24.05.2011 beschlossen wurde.
Das Spielstättenkonzept untersucht das Stadtgebiet nach Gebieten in denen Spielhallen nicht zugelassen werden sollen, da sie dort zu negativen Entwicklungen für das Umfeld führen können. Dabei ist zu beachten, dass für den Ausschluss von Vergnügungsstätten „besondere städtebauliche Gründe“ vorliegen müssen. Eine gesellschaftliche Bewertung wie z.B. die Gefahr der Spielsucht oder der allgemeine Jugendschutz darf hierbei nicht erfolgen.
Lediglich durch ein gesamtstädtisches Konzept kann allgemein nachvollziehbar und überprüfbar dargestellt werden, auf welcher städtebaulichen Grundlage der Ausschluss oder die Zulassung von Spielstätten erfolgt; Grundsatz sollte dabei sein einen unkontrollierten Wildwuchs an Spielstätten im Gemeindegebiet zu verhindern.
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