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„Heideweg“

Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“

Satzungsbeschluss vom 23.06.2020

Der Rat der Stadt Kierspe hat am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), neugefasst
durch Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen, wird die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ mit Begründung und Umweltbricht beschlossen.

Einleitungsbeschluss zur Aufhebung vom 25.09.2018

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 den Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ gefasst.

Danach wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ gemäß § 30 BauGB eingeleitet. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss des Rates vom 25.09.2018 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Kierspe, den 09.10.2018


Frank Emde
Bürgermeister

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.09.2019

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:

„Der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 0266/6 -31- „Heideweg“ wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.“

Der aufzuhebende Bebauungsplan liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

11.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019

im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus.