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"Haunerbusch"

Bebauungsplan Nr. 0266/5 -25 – „Haunerbusch“; 8. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzungsbeschluss vom 23.06.2020

Der Rat der Stadt Kierspe hat am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0266/5 -25- Haunerbusch mit Begründung als Satzung beschlossen.

Beschlussfassung vom 26.11.2019

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 25 „Haunerbusch“ wird die überbaubare Grundstücksfläche nach Westen verschoben.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen; das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0266/5 -25- „Haunerbusch“ liegt mit der Begründung in der Zeit vom

07.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020


Beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.

Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.