Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

„Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II

Bebauungsplan Nr. 0166/4-20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“; 10. Änderung

Satzungsbeschluss vom 27.10.2020

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020
(BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird der Bebauungsplan Nr. 0166/4 -20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“; 10. Änderung, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Erneuter Aufstellungsbeschluss und Offenlegungsbeschluss vom 23.06.2020

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bebauungsplan Nr. 0166/4 -20- „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“, 10. Änderung; wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegungen benachrichtigt.
Entgegen der Festsetzung zum Aufstellungsbeschluss der 10. Änderung wurde die überbaubare Grundstücksfläche soweit nach Osten erweitert, bis sie an die dort befindliche offen angeschlossen werden kann. So ist eine für Gewerbegebiete sinnvolle größere zusammenhängende Bebauung möglich. Der Geltungsbereich der 10. Änderung wurde entsprechend erweitert.

Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Planentwurfs, dessen Begründung und Umweltbericht durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 möglich.

Der Planentwurf, dessen Begründung und Umweltbericht liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: „planung@kierspe.de“ vorgebracht werden. Weiterhin können Sie Ihre Stellungnahme über das Formular übermitteln. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar: Umweltbericht

Erneuter Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2017

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den erneuten Beschluss zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0166/4 – 20 - „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 10.07.2019 öffentlich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dieser Bekanntmachung nach Osten erweitert.

Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0166/4 – 20 – „Gewerbe- und Industriegebiet Wildenkuhlen II“ wird der bisher als Grünfläche festgesetzte Bereich (Boxerübungsplatz) in Gewerbegebiet (GE) umgewandelt.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und § 4 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Beschluss des Rates vom 26.09.2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf der 10. Änderung liegt nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

2. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020

beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Planentwurf einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen wird. Folgende umweltbezogenen Informationen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vor und können eingesehen werden:


Umweltbericht

Schutzgut Mensch
mittlere Beeinträchtigung, Beeinträchtigung durch Verkehr insbesondere während der Bauphasen,
nutzungsbedingte Lärm- und Schadstoff-emissionen u.a.

Schutzgut Tiere und Pflanzen
geringe Beeinträchtigung, Versiegelung von Böden
Schutzgut Boden mittlere Beeinträchtigung, Nutzbarkeit des Bodens für reproduktive Nutzungen geht verloren

Schutzgut Wasser
geringe Beeinträchtigung, kein besonders schützenswertes Ökosystem

Schutzgut Luft und Klima
geringe Beeinträchtigung, erhebliche klimatische und lufthygienische Beeinträchtigungen, sowie Verkehrsemissionen u.a. sind nicht zu erwarten

Schutzgut Landschaft
mittlere Beeinträchtigung, die Fläche würde sich zu einem gewerblich geprägten Erscheinungsbild ändern

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
sehr gering, ein Eingriff in geschützte Denkmäler und sonstig kulturell wertvolle Objekte findet nicht statt

Schutzgut land- und forstwirtschaftliche Nutzung
geringe Beeinträchtigung, ausgewiesene land- und forstwirtschaftliche Flächen sind im Plangebiet nicht vorhanden


Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.