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"Kalberkamp"

Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- Kalberkamp; 9. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzungsbeschluss vom 29.03.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen den Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“, 9.Änderung mit Begründung als Satzung beschlossen.

Beschlussfassung vom 30.11.2021

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Im Kreuzungsbereich Schillerweg/Goethestraße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 0067/1 -8- Kalberkamp wird die überbaubare Grundstücksfläche nach Osten erweitert.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.“

Eine Übersicht über den Änderungsbereich ist beigefügt.

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“ liegt mit der Begründung in der Zeit

vom 31.01.2022 bis einschließlich 04.03.2022

beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21,
58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.

Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.