Änderung der Darstellung im FNP
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19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP); Änderung der Darstellung im FNP
erneuter Änderungsbeschluss vom 29.03.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe wird im Bereich Belkenscheid die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) insoweit geändert, dass die Fläche zusätzlich mit dem Symbol und dem Buchstanden T (geplanter Bereich Tiny-Houses) gekennzeichnet wird.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Übersichtsplan kann mit Begründung für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.
Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022- 20.05.2022
möglich.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Tiny Houses Belkenscheid“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
„Im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe wird im Bereich Belkenscheid die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) insoweit geändert, dass die Fläche zusätzlich mit dem Symbol und dem Buchstanden T (geplanter Bereich Tiny-Houses) gekennzeichnet wird.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Übersichtsplan kann mit Begründung für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.
Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022- 20.05.2022
möglich.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Tiny Houses Belkenscheid“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Änderungsbeschluss vom 22.06.2021
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe wird im Bereich Belkenscheid die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) insoweit geändert, dass die Fläche zusätzlich mit dem Symbol (Zeltplatz) und dem Buchstaben T (geplanter Bereich Tiny-Houses) gekennzeichnet wird.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 BauGB durchgeführt.“
Der Beschluss des Rates vom 22.06.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.06.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister
„Im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe wird im Bereich Belkenscheid die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) insoweit geändert, dass die Fläche zusätzlich mit dem Symbol (Zeltplatz) und dem Buchstaben T (geplanter Bereich Tiny-Houses) gekennzeichnet wird.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 BauGB durchgeführt.“
Der Beschluss des Rates vom 22.06.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.06.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister