„Eicken“
Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“
Satzungsbeschluss vom 21.06.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Für die bebaute Ortslage „Eicken“ wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die Satzung der Stadt Kierspe über die Bestimmungen der Grenzen für Vorhaben in dem bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ (Außenbereichssatzung) beschlossen.
Für die bebaute Ortslage „Eicken“ wird gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die Satzung der Stadt Kierspe über die Bestimmungen der Grenzen für Vorhaben in dem bebauten Außenbereich „Wolzenburg“ (Außenbereichssatzung) beschlossen.
Aufstellungsbeschluss vom 29.03.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Eicken“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 29.03.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum bei der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes
unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil „Eicken“ gemäß
§ 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird eingeleitet.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben, entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kierspe vom 29.03.2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird die Auslegung des Entwurfes der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ mit dem Entwurf der Begründung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022
Der Entwurf der Satzung für den bebauten Außenbereich „Eicken“ liegt mit dem Entwurf der Begründung, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum bei der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplanes
unberücksichtigt bleiben.