Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

„An der Thingslinde“

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Satzungsbeschluss vom 20.09.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ mit Begründung als Satzung beschlossen.

Offenlegungsbeschluss vom 29.03.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ wird mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligten werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Aufstellungsbeschluss vom 29.03.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Diese 7. Änderung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die nach §3 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Bürger und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.

Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit

vom 13.04.2022 bis zum 13.05.2022

möglich.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/7-35- „An der Thingslinde“; liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Beim vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts nicht vorgesehen.

Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: planung@kierspe.de vorgebracht werden. Weiterhin können Sie Ihre Stellungnahme über das Formular übermitteln.

Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Kierspe. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktmöglichkeiten