20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Feststellungsbeschluss vom 29.11.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung als Satzung beschlossen.
Offenlegungsbeschluss vom 21.06.2022
Den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligten werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit vom 28.09.-28.10.2022 möglich.
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Änderungsbeschluss vom 30.11.2021
„Im Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe wird im Bereich Kiersperhagen die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in Dorfgebiet umgewandelt.“
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 BauGB eingeleitet.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinien der Stadt Kierspe zur Regelung des Verfahrens der Bürgerbeteiligung als Bürgerbeteiligung im Regelfall. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 BauGB durchgeführt.
Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Übersichtsplan liegt mit Begründung in der Zeit vom 31.01.-14.03.2022
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
eingesehen werden. Jeder Bürger hat so die Möglichkeit sich frühzeitig über die Lage und den Zweck der Planung zu informieren.
Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat und Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Kierspe, 20.01.2022
Olaf Stelse
Bürgermeister