„Am Thaler Bach“ - 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ - 1. Änderung
Satzungsbeschluss vom 28.03.2023
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß den §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NRW S. 421) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17.04.1994 (GV NRW S. 666) in den zurzeit gültigen Fassungen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ mit Begründung als Satzung beschlossen.
Offenlegungsbeschluss vom 29.11.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
Vom 15.12.2022- 16.01.2023
möglich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
Vom 15.12.2022- 16.01.2023
möglich.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Aufstellungsbeschluss vom 20.09.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Dieser wird für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Bürger und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 05.10.2022 - 05.11.2022
möglich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“, liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Dieser wird für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Bürger und die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 05.10.2022 - 05.11.2022
möglich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 0167/4 -28- „Am Thaler Bach“, liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.