„Gewerbegebiet Neuenhagen II“
Bebauungsplan Nr. 0065/2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“
Satzungsbeschluss vom 29.11.2022
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065/2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“; mit Begründung als Satzung beschlossen.
Offenlegungsbeschluss
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den Offenlegungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gewerbegebiet Neuenhagen II“, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.0065/2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit
Vom 05.10.2022 - 05.11.2022
möglich.
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.0065/2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden. Die Einsichtnahme ist möglich.
Einleitungsbeschluss zur Teilaufhebung vom 15.09.2015
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 den Einleitungsbeschluss die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Danach wird das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ gemäß § 30 BauGB eingeleitet. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Vor Beschlussfassung ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und
§ 4 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss des Rates vom 15.09.2015 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 06.07.2022 - 10.08.2022
möglich.
Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0065.2 -60- „Gewerbegebiet Neuenhagen II“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.