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„Wohngebäude Kiersperhagen“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“

Satzungsbeschluss vom 29.11.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 gemäß §§ 10 und 12 (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2024 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Offenlegungsbeschluss vom 21.06.2022

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Offenlegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der Entwurf des Vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Der Änderungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 28.09.2022-28.10.2022 möglich.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“; liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.

Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.

Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2018

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebäude Kiersperhagen“ gefasst.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 451 der Flur 30 in der Gemarkung Kierspe.

Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“

Der Übersichtsplan kann mit Begründung für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.

Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Übersichtsplan liegt mit Begründung 

in der Zeit vom 31.01.-14.03.2022

beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

öffentlich aus.


Kierspe, 20.01.2022


Olaf Stelse
Bürgermeister