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„Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“

Foto: © Pixabay

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“

Satzungsbeschluss vom 06.02.2024

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 folgenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch gefasst:

„Gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NRW S. 421) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17.04.1994 (GV NRW S. 666) in den zurzeit gültigen Fassungen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlage Grünenbaum“ mit Begründung als Satzung beschlossen.“

Offenlegungsbeschluss vom 19.09.2023

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Freiflächensolaranlage Grünenbaum“ wird mit Entwurfsbegründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.“

Planungsziel ist, dem Antragsteller die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der geplanten Photovoltaikanlage zu schaffen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Freiflächensolaranlage Grünenbaum“ liegt nordöstlich des Siedlungsbereichs der Stadt Kierspe. Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 54 und südlich der Straße „Am Vornberg“.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann in dem Zeitraum

vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023


während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch übermittelt oder aber auch bei Bedarf auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Falls eine Stellungnahme auf elektronischem Wege nicht erfolgen kann, kann dies schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, im Sachgebiet Planen und Bauen erfolgen.


Kierspe, 20.09.2023


Olaf Stelse
Bürgermeister

Einleitungsbeschluss vom 28.03.2023

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von dem Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ein Durchführungsvertrag.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 284 der Flur 18 in der Gemarkung Kierspe. Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß der §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Die Kostentragung für das Bauleitplanverfahren durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“

Die Einsichtnahme des Planungskonzeptes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Freiflächensolaranlagen Grünenbaum“ ist in dem Zeitraum


vom 13.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023


im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden

montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

möglich.

Während des vorgenannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu dem Planungskonzept im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 24, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während oben genannter Dienststunden.

Kierspe, 03.04.2023


Olaf Stelse
Bürgermeister