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„An der Thingslinde"

Foto: © Pixabay

Bebauungsplan 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ - 8. Änderung

Satzungsbeschluss vom 06.02.2024

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 folgenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch gefasst:

„Gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NRW S. 421) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17.04.1994 (GV NRW S. 666) in den zurzeit gültigen Fassungen, wird die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0167/7 -35- „An der Thingslinde“ mit Begründung als Satzung beschlossen.“

Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss vom 19.09.2023

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB i.V.m. den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss wird gefasst und der Entwurf für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu Beteiligenden werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.“

Im Rahmen des Änderungsverfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes kam es zu einem redaktionellen Fehler in den textlichen Festsetzungen im Satzungsexemplar des Bauleitplanes. Entgegen der in der Begründung der 7. Änderung korrekt aufgeführten Planintention wurden sämtliche gemäß § 4 Abs.2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässigen Nutzungen ausgeschlossen.
Dies würde u.a. auch eine Nutzung für kirchliche Zwecke ausschließen. Der Ausschluss sollte sich jedoch ausschließlich auf die Nutzungen „Schule“, „Kindergarten“ und „Turnhalle“ beschränken. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend korrigiert. Da der fehlerhafte Plan bereits veröffentlicht wurde, bedarf es dieses formellen Verfahrens.


Der Planentwurf zur 8. Änderung kann in dem Zeitraum

vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023

im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch übermittelt oder aber auch bei Bedarf auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Falls eine Stellungnahme auf elektronischem Wege nicht erfolgen kann, kann dies schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, im Sachgebiet Planen und Bauen erfolgen.


Kierspe, 20.09.2023


Olaf Stelse
Bürgermeister