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Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Foto: © Stadt Kierspe

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan betrifft nur ein einzelnes oder einige wenige Vorhaben, die schnell realisiert werden sollen. Darüber hinaus schreibt § 12 BauGB vor, dass der Vorhabenträger mit der Stadt einen Durchführungsvertrag abschließt und sich darin verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Zeit zu realisieren und die Kosten für die Planung und die Erschließung zu tragen.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne